Sie haben eine offene Forderung und der Schuldner reagiert nicht auf Ihre Mahnung?
Dann besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren durchzuführen oder direkt auf Zahlung zu klagen. Nach Erlangung eines sog. Titels erfolgt die Zwangsvollstreckung beim Schuldner, falls dieser noch immer nicht zahlt.
Sollte der Schuldner mittellos sein, kann der Anspruch über 30 Jahre lang vollstreckt werden.
• außergerichtliches Forderungsmanagement
• Bonitätsauskünfte
• gerichtliche Mahn- und Klageverfahren
• Zwangsvollstreckung
Wir erledigen für Sie die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen Kunden, die auf Rechnungen und Mahnungen nicht reagieren.
In der Regel setzen wir mit einem außergerichtlichen Anwaltsschreiben eine letzte Zahlungsfrist, bevor dann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.
Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit Ihres Schuldners, holen wir zuvor auch Auskünfte über dessen Bonität ein.
Nach Titulierung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren oder Klageverfahren durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil leiten wir dann die Zwangsvollstreckung ein.
Hilfreich ist es dabei, wenn Ihnen Kontoverbindungen oder Forderungen Ihrer Schuldner gegen Dritte bekannt sind, damit Ihre Ansprüche möglichst schnell durch ein vorläufiges Zahlungsverbot gesichert werden können.
Haben Sie Fragen an uns? Wir helfen Ihnen gerne mit rechtlichem Rat weiter.
Tel.: 0821/ 508 68 89 oder schreiben Sie uns eine Email.
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