Suchen Sie einen Ausweg aus der Schuldenfalle?
Wachsen Ihnen die Schulden über den Kopf?
Kennen Sie die Möglichkeit der Insolvenz für Privatpersonen?
Durch die neue Verbraucherinsolvenz ist eine endgültige Schuldbefreiung ermöglicht. Hierfür ist die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans erforderlich. Kommt eine Einigung mit den Gläubigern nicht zu Stande, kann sie das Gericht zur Annahme des Planes zwingen. Wir nehmen Kontakt mit den Gläubigern auf und überprüfen die bestehenden Forderungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten (insbesondere der oftmals übersehenen Verjährung).
Auf der anderen Seite beraten wir Sie auch, wenn Sie Ihre Forderungen bei der Insolvenz eines Vertragspartners geltend machen müssen. Bestimmte Gläubiger haben eine hervorgehobene Stellung und können eine bevorzugte Befriedigung geltend machen. Im Übrigen helfen wir Ihnen Ihre Forderungen anzumelden, um so wenigstens einen Teil Ihres Verlustes zu kompensieren.
Haben Sie Fragen an uns? Wir helfen Ihnen gerne mit rechtlichem Rat weiter.
Tel.: 0821/ 508 68 89 oder schreiben Sie uns eine Email.
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