Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten weltweit. Für den Normalbürger ist es vielfach nicht möglich, seine steuerlichen Pflichten ohne einen kompetenten Rechtsanwalt oder steuerlichen Berater zu erfüllen. Wir beraten und betreuen Einzelpersonen ebenso wie Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.
Wir beraten Sie gerne in folgenden steuerrechtlichen Fragestellungen:
• Wahl der Unternehmensform
• steuerliche Gestaltung beim Unternehmenskauf
• Gestaltung für Kapitalerträge, Geldanlage / Vermögensbildung
• (vorweggenommene) Erbfolge bei Unternehmen und Vermögen, bei einer
Immobilie
• Ehevertrag, Trennungsvereinbarung und Scheidungsvereinbarung und ihre
Auswirkungen auf die Steuer
• Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH)
Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von besonderen Vorschriften. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt zu empfehlen.
Wir vertreten Sie auch gerne in Fällen des Steuerstrafrechts. Das Ziel ist vorrangig die Vermeidung der Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren läuft, ansonsten die Vermeidung des Ermittlungs- und Strafverfahrens an sich. Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, vertreten wir Sie gerne auch in einem gerichtlichen Verfahren.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne kompetent und umfassen.
Tel.: 0821/ 508 68 89 oder schreiben Sie uns eine Email.
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