Das Sozialrecht, auch Recht der sozialen Sicherung genannt, ist ein im Grundgesetz verankertes Prinzip und dient der Sicherung des Sozialstaats. Das Sozialrecht ist ein hoheitliches, öffentliches Recht.
Es regelt das Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem als Antragsteller auf Sozialleistungen oder Leistungsempfänger.
Das Sozialrecht ist in den Sozialgesetzbüchern SGB I bis XII geregelt. Es weist zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, insbesondere zum Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht auf.
Zu den Themen des Sozialrechts gehören unter anderem:
• Arbeitslosenrecht
• Rentenversicherung
• Krankenversicherung
• Unfallversicherung
• Sozialhilfe
• Schwerbehindertenrecht
• Recht der sozialen Förderung
• Pflegeversicherung
• Kinderhilferecht und Jugendhilferecht
• Recht sozialer Einrichtungen
Zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt es im Besonderen dann, wenn der Leistungsträger dem Bürger die begehrte Leistung verweigert. Aber auch dann, wenn der Leistungsträger angeblich zu Unrecht geleistete Gelder, beispielsweise Hartz IV, Kindergeld oder Wohngeld zurückfordert.
In Fällen wie diesen helfen wir Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen bei Bedarf in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.
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