Nach einem Unfall kommen auf einen Autofahrer meist vielfältige Probleme zu:
Wer bezahlt die Reparatur, wer den Gutachter sowie den Mietwagen?
Wer ist an dem Unfall schuld?
Trägt die Teilkasko den Schaden am Fahrzeug?
Immer dann wenn Personen verletzt wurden, stellen sich auch die Fragen nach Schmerzensgeldansprüchen, verminderter Erwerbstätigkeit oder gar dauerhafter Berufsunfähigkeit. Was ist, wenn der beinahe schlimmste Fall eintritt: eine dauerhafte, körperliche Schädigung?
Doch auch bei kleineren Verkehrsverstößen ist oft kompetenter Rat nötig. Ist das Bußgeld angemessen, droht ein Fahrverbot?
Bei diesen und allen weiteren Fragen lassen wir Sie nicht allein. Wir führen für Sie Verhandlungen mit Unfallgegnern und Versicherungen und sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne kompetent und umfassend.
Tel.: 0821/ 508 68 89 oder schreiben Sie uns eine Email.
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