Die Verfassungsbeschwerde
ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf in Deutschland, bei der Personen vor dem Verfassungsgericht die Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte durch Akte der Staatsgewalt geltend machen können.
In Deutschland gibt es die Verfassungsbeschwerde sowohl auf Bundesebene (d.h. vor dem Bundesverfassungsgericht) als auch in einigen Ländern vor dem Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof). Erstere Verfahren haben dabei die praktisch weitaus größere Bedeutung erlangt. Die Verfassungsbeschwerde ist das häufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie nimmt dort etwa 96 % aller anhängigen Verfahren ein und ihre Zahl stieg bis 2007 auf 6.005 pro Jahr an.
Die vor allem in diesen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den Grundrechten aus Art. 1 bis Art. 19 Grundgesetz (GG) und den in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG genannten grundrechtsgleichen Rechten hatte und hat entscheidenden Einfluss auf die Rechtspraxis und die Fortbildung des Rechts in nahezu allen Lebensbereichen.
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