1) Vor dem Erbfall
Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuern entstehen. Wir helfen Ihnen daher gerne bei der Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge noch zu Lebzeiten durch:
• Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
• Planung und Regelung der vorweggenommenen Erbfolge
• Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
2) Nach dem Erbfall
Hier können sich eine Vielzahl von Fragen und Problemen stellen, bei deren Beantwortung und Lösung wir Ihnen umfassend zur Seite stehen. Beispielhaft sind folgende Problemkreise zu nennen:
• Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
• Beantragung eines Erbscheins und Vertretung im Erbscheinserteilungsverfahren
• Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
• Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen sowie
Vermächtnissen
• Umgang mit Testamentsvollstreckern und amtlichen Betreuern
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne kompetent und umfassend.
Tel.: 0821/ 508 68 89 oder schreiben Sie uns eine Email.
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